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   BFH, 07.03.1989 - IX R 82/86   

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https://dejure.org/1989,1922
BFH, 07.03.1989 - IX R 82/86 (https://dejure.org/1989,1922)
BFH, Entscheidung vom 07.03.1989 - IX R 82/86 (https://dejure.org/1989,1922)
BFH, Entscheidung vom 07. März 1989 - IX R 82/86 (https://dejure.org/1989,1922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 21a, § 7b; EStDV § 11d

  • Wolters Kluwer

    Vorweggenommene Erbfolge - Vermögensübertragung - Teilentgeltliches Rechtsgeschäft - Einfamilienhaus - Grundpfandrechte - Zahlung an Übertragenden - Anschaffungskosten - Erhöhte Absetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStDV § 11d; EStG §§ 21a, 7b

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vermögenserwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Zahlung an den Übertragenden und von Gleichstellungsgeldern sowie durch Schuldübernahme als teilentgeltliches Rechtsgeschäft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 157, 341
  • NJW 1989, 3304 (Ls.)
  • BB 1989, 1817
  • BB 1989, 1877
  • BStBl II 1989, 766
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.03.1989 - IX R 300/87

    Vermögenserwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Zahlung von

    Auszug aus BFH, 07.03.1989 - IX R 82/86
    Der vorlegende Senat verweist insoweit auf seine Ausführungen im Vorlagebeschluß vom 7. März 1989 in der Sache IX R 300/87 unter II Nr. 1.

    Der vorlegende Senat verweist insoweit ebenfalls auf die Darstellung im Vorlagebeschluß vom 7. März 1989 in der Sache IX R 300/87 unter II Nr. 2.

    Wie der vorlegende Senat in seinem Beschluß vom 7. März 1989 IX R 300/87 (a.a.O) dargelegt hat, will er die bisherige Rechtsprechung zur vorweggenommenen Erbfolgeregelung, wonach die Vermögensübertragung unentgeltlich ist, wenn der Empfänger zu Aufwendungen verpflichtet wird, die bürgerlich-rechtlich als Auflagen (§ 525 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -) gewertet werden können, nicht mehr aufrechterhalten.

    Dieser verweist insoweit auf seine Ausführungen im Vorlagebeschluß vom 7. März 1989 IX R 300/87 unter IV Nr. 1 Buchst. a.

    Zur Begründung nimmt er auf seine Ausführungen im Vorlagebeschluß vom 7. März 1989 IX R 300/87 unter IV Nr. 1 Buchst. d (BFHE 157, 332, 340, BStBl II 1989, 768) Bezug.

  • BFH, 23.04.1971 - IV 201/65

    Entnahme - Betriebsaufgabe - Betriebsveräußerung - Übertragung eines Betriebs -

    Auszug aus BFH, 07.03.1989 - IX R 82/86
    b) Der vorlegende Senat weicht ferner von den Urteilen des IV. Senats vom 23. April 1971 IV 201/65 (BFHE 102, 488, BStBl II 1971, 686) und des I. Senats vom 2. Mai 1974 I R 190/72 (n.v.) ab.
  • BFH, 08.08.1978 - VII R 125/74

    Anfechtungserklärung - Leistungsgebot - Vollstreckung - Erbfolge - Minderjähriges

    Auszug aus BFH, 07.03.1989 - IX R 82/86
    c) Er verneint eine Abweichung von dem Urteil des VII. Senats vom 8. August 1978 VII R 125/74 (BFHE 125, 500, BStBl II 1978, 663).
  • BFH, 06.02.1979 - VIII R 62/76
    Auszug aus BFH, 07.03.1989 - IX R 82/86
    a) Der Senat weicht mit der von ihm vertretenen Auffassung von den Urteilen des VIII. Senats des BFH vom 6. Februar 1979 VIII R 62/76 (BFHE 127, 43) und vom 7. Oktober 1980 VIII R 14/79 (nicht veröffentlicht - NV -) ab.
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Liegt bei einer Vermögensübertragung zur vorweggenommenen Erbfolgeregelung ein teilentgeltliches Rechtsgeschäft vor, wenn der Vermögensempfänger im Zusammenhang mit der Übertragung eines der Einkünfteerzielung dienenden Einfamilienhauses eine Zahlung an den Übertragenden leistet und die den Grundpfandrechten zugrundeliegenden Schulden übernehmen muß, mit der Folge, daß er insoweit eigene Anschaffungskosten hat, von denen er erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG vornehmen kann? (Revisionsverfahren IX R 82/86).

    Im Revisionsverfahren IX R 82/86 wurde den klagenden Eheleuten ein Einfamilienhaus seitens des Vaters der Ehefrau übertragen.

    Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die in BFHE 157, 332 ff., 341, 345, BStBl II 1989, 766, 768, 772 veröffentlichten Vorlagebeschlüsse verwiesen.

  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 58/98

    Buchwertfortführung bei Einbringung in Personengesellschaft

    Dieser Sachverhalt kann bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung nicht anders beurteilt werden, als wenn der Gesellschafter den entsprechenden Betrag in bar erhalten und anschließend zur Tilgung der zurückbehaltenen Schulden verwendet hätte (vgl. auch BFH-Beschluss vom 7. März 1989 IX R 82/86, BFHE 157, 341, BStBl II 1989, 766, unter II. 3., letzter Absatz der Gründe; BFH-Beschluss in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C. II. 3. b, vorletzter Absatz, a.E.; BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 836, unter II. 2. a der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 18.01.1990 - IV R 50/88

    Anforderungen an Absetzug für Substanzverringerung bei Veräußerung eines

    Derartiges ergibt sich auch nicht aus den von den Klägern zitierten Vorlagebeschlüssen des IX. Senats des BFH vom 7. März 1989 IX R 82/86, 300/87, 308/87 (BFHE 157, 341, 332, 345, BStBl II 1989, 766, 768, 772).
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